Beim Austausch von mehr als 1/3 der Fenster (Außentüren) des Hauses, sind wir dazu verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 erstellt werden muss. Hierzu sollten Sie einen Bauphysiker/Lüftungsbeauftragten ansprechen.